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Ihr NADORSTER EINBLICK am Sonntag, 5. September 2010, um 04:19:31 Uhr

NADORSTER EINBLICK: Steuer-Tipp ...

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Der Steuer-Tipp im Juni 2010:


Doppelte Haushaltsführung bei „Wegverlegung“


Eine doppelte Haushaltsführung liegt laut BFH auch dann vor, wenn der Lebensmittelpunkt aus privaten Gründen vom Arbeitsort (der gleich bleibt) wegverlegt wird.

Bisher wurde nur eine doppelte Haushaltsführung begründet, wenn am Arbeitsort aus beruflichen Gründen abweichend vom Ort des Lebensmittelpunkts eine zweite Wohnung begründet wurde. Nun können Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung z. B. dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn der gemeinsame Familienwohnsitz entfernt vom Beschäftigungsort begründet und die Wohnung am Arbeitsplatz aber beibehalten wird, um von dort der bisherigen Beschäftigung weiter nachgehen zu können.

Auch in diesem Fall können die Kosten für die (zweite) Wohnung am Beschäftigungsort insoweit geltend gemacht werden, als sie „angemessen“ sind.

Eine Wohnungsgröße bis zu 60 qm wird als angemessen angesehen.

(Quelle: Harald Trost)


Der Steuer-Tipp im Mai 2010:

Abgabefristen der Steuererklärungen 2009

Für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2009 endet die reguläre Frist am 31. Mai 2010.

Wer zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist und den Abgabetermin nicht einhalten kann, sollte beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen.

Wenn Sie allerdings die Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, verlängert sich dessen Abgabefrist automatisch bis zum 31. Dezember 2010.

(Quelle: Harald Trost)


Der Steuer-Tipp im April 2010:

Arbeitsmittel steuerlich geltend machen

Die Kosten für Arbeitsmittel sind als Werbungskosten abziehbar. Hierzu zählen Gegenstände, die überwiegend für berufliche Zwecke genutzt werden. Typische Arbeitsmitteln wären z.B. PC, Schreibtisch, Bücherregal, Fachliteratur, Aktentasche etc.

Sofern das einzelne Arbeitsmittel netto nicht mehr als 410 Euro kostet können Sie den gesamten Anschaffungspreis (einschließlich Umsatzsteuer) sofort in voller Höhe steuerlich absetzen. Eine Abschreibung über mehrere Jahre ist dann nicht notwendig.

(Quelle: Harald Trost)


Der Steuer-Tipp im März 2010:


Hilfe für Haiti.

Um den Erdbebenopfern zu helfen und um die Spendenbereitschaft in Deutschland zu erhöhen hat das Bundesfinanzministerium den Zuwendungsnachweis für die steuerliche Berücksichtigung von Spenden vereinfacht.

es genügt hier als nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (z.B. Kontoauszug) eines Kreditinstituts oder der Pc-ausdruck bei online-Banking.

Dies gilt ohne betragsmäßige Beschränkung.

(Quelle: Harald Trost)

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