NADORSTER EINBLICK: Steuer-Tipp ...
Der Steuer-Tipp im Juni 2010:
Doppelte Haushaltsführung bei „Wegverlegung“
Eine doppelte Haushaltsführung
liegt laut BFH auch dann
vor, wenn der Lebensmittelpunkt
aus privaten Gründen
vom Arbeitsort (der gleich
bleibt) wegverlegt wird.
Bisher
wurde nur eine doppelte
Haushaltsführung begründet,
wenn am Arbeitsort aus beruflichen
Gründen abweichend
vom Ort des Lebensmittelpunkts
eine zweite Wohnung
begründet wurde. Nun können
Mehraufwendungen für
doppelte Haushaltsführung z.
B. dann steuerlich geltend gemacht
werden, wenn der gemeinsame
Familienwohnsitz
entfernt vom Beschäftigungsort
begründet und die Wohnung
am Arbeitsplatz aber
beibehalten wird, um von dort
der bisherigen Beschäftigung
weiter nachgehen zu können.
Auch in diesem Fall können
die Kosten für die (zweite)
Wohnung am Beschäftigungsort
insoweit geltend gemacht
werden, als sie „angemessen“
sind.
Eine Wohnungsgröße
bis zu 60 qm wird als angemessen
angesehen.
(Quelle: Harald Trost)
Der Steuer-Tipp im Mai 2010:
Abgabefristen der
Steuererklärungen
2009
Für die Abgabe der Einkommensteuererklärung
2009 endet
die reguläre Frist am 31.
Mai 2010.
Wer zur Abgabe
einer Einkommensteuererklärung
verpflichtet ist und den
Abgabetermin nicht einhalten
kann, sollte beim Finanzamt
eine Fristverlängerung beantragen.
Wenn Sie allerdings die Steuererklärung
von einem Steuerberater
oder Lohnsteuerhilfeverein
erstellen lassen,
verlängert sich dessen Abgabefrist
automatisch bis zum
31. Dezember 2010.
(Quelle: Harald Trost)
Der Steuer-Tipp im April 2010:
Arbeitsmittel
steuerlich geltend machen
Die Kosten für Arbeitsmittel sind als Werbungskosten abziehbar. Hierzu zählen Gegenstände, die überwiegend für berufliche Zwecke genutzt werden. Typische Arbeitsmitteln wären z.B. PC, Schreibtisch, Bücherregal, Fachliteratur, Aktentasche etc.
Sofern das einzelne Arbeitsmittel netto nicht mehr als 410 Euro kostet können Sie den gesamten Anschaffungspreis (einschließlich Umsatzsteuer) sofort in voller Höhe steuerlich absetzen.
Eine Abschreibung über mehrere Jahre ist dann nicht notwendig.
(Quelle: Harald Trost)
Der Steuer-Tipp im März 2010:
Hilfe für Haiti.
Um den Erdbebenopfern zu
helfen und um die Spendenbereitschaft
in Deutschland
zu erhöhen hat das Bundesfinanzministerium
den Zuwendungsnachweis
für die steuerliche
Berücksichtigung von
Spenden vereinfacht.
es genügt hier als nachweis
der Bareinzahlungsbeleg oder
die Buchungsbestätigung (z.B.
Kontoauszug) eines Kreditinstituts
oder der Pc-ausdruck
bei online-Banking.
Dies gilt ohne betragsmäßige Beschränkung.
(Quelle: Harald Trost)
Interessante Links
- AKTUELLE AUSGABE als PDF
Released: 29.08.2010 | Magazin - Agentur EINZELKIND
Released: 25.02.2010 | Werbeagentur - Die Nadorster e.V.
Released: 24.02.2010 | Werbegemeinschaft - Alt-Oldenburg.de
Released: 23.02.2010 | Oldenburg-Portal - NWZ
Released: 22.02.2010 | Online-Zeitung - Willers
Released: 21.02.2010 | Eisenwaren - Maike Wöhltjen
Released: 20.02.2010 | Therapiezentrum - SELAM
Released: 15.02.2010 | Lebenshilfe - Göbel
Released: 29.01.2010 | Juwelier - Sündermann
Released: 19.01.2010| Blumenhaus - Kleines Königreich
Released: 12.01.2010| Eventagentur - LUGEO.de
Released: 09.01.2010 | Trauerportal - Der Herrenfriseur
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