NADORSTER EINBLICK: Steuer-Tipp ...
Der Steuer-Tipp im Oktober 2011:
Getrennte Veranlagung
Im Allgemeinen lassen sich
Eheleute gemeinsam veranlagen,
weil ihre Steuerlast
dadurch sinkt.
SEs gibt jedoch
Ausnahmen, in denen
es durchaus günstiger sein
kann, sich getrennt veranlagen
zu lassen.
Dann muss
jeder Ehegatte eine eigene
Steuererklärung abgeben
und erhält vom Finanzamt einen
eigenen Steuerbescheid.
In bestimmten Fällen kann eine getrennte Veranlagung
durchaus von Vorteil sein,
so unter anderem beim Bezug
von Leistungen, die dem
Progressionsvorbehalt unterliegen
(wie z. B. Arbeitslosengeld,
ausländische Einkünfte)
oder auch beim Erhalt einer
Abfindung.
(Steuertipp präsentiert von Dipl.-Kfm. Harald Trost),
Steuerberater in der Nadorster Straße 208
Der Steuer-Tipp im September 2011:
Erststudium als Werbungskosten
In zwei Urteilen hat der
Bundesfinanzhof im Juli
2011 entschieden dass Auszubildende
und Studenten
die Kosten für ihre berufliche
Erstausbildung oder ihr Erststudium
als Werbungskosten
steuerlich geltend machen
können.
Sämtliche Aufwendungen,
die durch die Ausbildung
oder das Studium
verursacht werden, können
als vorweggenommene
Werbungskosten steuerlich
berücksichtigt werden (innerhalb
bestimmter Fristen auch
rückwirkend).
Im Gegensatz
zum bisherigen Sonderausgabenabzug
kann hierdurch
auch ein Verlustvortrag geltend
gemacht werden. Dies
hat zur Folge, dass die Einkünfte
in den ersten Berufsjahren
um die angefallenen
Kosten verringert werden und
sich somit die entsprechende
Steuerlast vermindert.
Sofern
die Finanzämter die Kosten
nicht anerkennen, sollte man
sich durch einen Einspruch
die Bescheide bis zur endgültigen
Klärung durch das Bundesfinanzministerium
offen
halten, denn dieses kann nun
entweder noch das Gesetz
ändern und dabei den Werbungskostenabzug
ausschließen
oder einen Nichtanwendungserlass
veröffentlichen.
(Steuertipp präsentiert von Dipl.-Kfm. Harald Trost),
Steuerberater in der Nadorster Straße 208
Der Steuer-Tipp im August 2011:
Ferienjob
Viele Studenten und
Schüler jobben in den
Ferien.
Sofern Lohnsteuer
abzuführen ist wird
diese vom Arbeitgeber einbehalten.
Auf die Lohnsteuer
wird zusätzlich noch der
Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls
Kirchensteuer
erhoben.
Am Jahresende
sollte dann eine Einkommensteuererklärung
abgegeben werden. In den Lohnsteuertabellen
wurden die Frei- und
Pauschbeträge nur mit einem
Zwölftel berücksichtigt, in der
Einkommensteuererklärung
aber werden sie in voller
Höhe gewährt.
Dies führt zu
einer Steuererstattung. Wenn
das zu versteuernde Einkommen
unterhalb des Grundfreibetrages
(8.004 Euro für
Ledige) liegt, wird die einbehaltene
Lohnsteuer sogar in
voller Höhe erstattet.
(Steuertipp präsentiert von Dipl.-Kfm. Harald Trost),
Steuerberater in der Nadorster Straße 208
Der Steuer-Tipp im Juli 2011:
Gutscheine als steuerfreier Arbeitslohn
Wenn Arbeitgeber ihren
Angestellten zusätzlich
zum Gehalt Sonderleistungen
gewähren wollen, stellt
sich die Frage: Wie bleibt
für den Arbeitnehmer davon
möglichst viel netto übrig?
Bis zur Höhe von 44 Euro monatlich
darf der Arbeitgeber
seinen Arbeitnehmern das
Recht einräumen, auf Benzingutschein
zu tanken oder
Sachgutscheine im Handel
einzulösen.
SSofern der Arbeitnehmer lediglich
eine Sache oder eine
Leistung beanspruchen kann
und kein Bargeld zur freien
Verfügung erhält, bleibt der
Bezug steuer- und sozialversicherungsfrei.
Allerdings müssen die Unternehmen
darauf achten, dass
die Auszahlung des Gutscheinbetrags
in Bargeld ausgeschlossen
ist, sonst ist auch
die Gutscheinsumme als Barlohn
zu werten und der Steuervorteil
geht verloren.
(Steuertipp präsentiert von Dipl.-Kfm. Harald Trost),
Steuerberater in der Nadorster Straße 208
Der Steuer-Tipp im Juni 2011:
Sprachen lernen im Ausland
Kosten für Sprachkurse im Ausland, die für die berufliche
Tätigkeit benötigt werden, können von Arbeitnehmern als
Werbungskosten geltend gemacht werden.
Hierzu zählen neben
den Kursge- bühren auch die
Reisekosten. Diese Kosten werden
komplett als Werbungskosten anerkannt,
wenn die Reise ausschließlich
oder nahezu aus schließlich
dem beruflichen Bereich zuzuordnen
ist.
Sofern die Reise auch privat
veranlasst ist, ist eine Aufteilung
der Kosten möglich und der beruflich veranlasste Teil darf
steuerlich geltend gemacht werden.
(Steuertipp präsentiert von Dipl.-Kfm. Harald Trost),
Steuerberater in der Nadorster Straße 208
Der Steuer-Tipp im Mai 2011:
Entlastung für Behinderte
Wer wegen einer Behinderung seine Wohnung umbauen lässt, kann die Kosten des Umbaus lt. Urteil des Bundesfinanzhofs als außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt geltend machen.
Die Kosten durch die behindertengerechte Gestaltung einer Wohnung sind Ausgaben, die als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können, da diese Kosten der Mehrzahl der Steuerzahler in vergleichbaren finanziellen Verhältnissen nicht entstehen.
Es sind jedoch nicht die gesamten Ausgaben abziehbar, sondern nur die Kosten, die tatsächlich durch die wegen der Behinderung erforderlichen Maßnahmen entstanden sind.
(Steuertipp präsentiert von Dipl.-Kfm. Harald Trost),
Steuerberater in der Nadorster Straße 208
Der Steuer-Tipp im April 2011:
Kosten für Studium und Berufsausbildung
Die Kosten für eine weitere Berufsausbildung oder für
ein Studium nach abgeschlossener Berufsausbildung
oder nach abgeschlossenen Studium können als Werbungskosten
bzw. Betriebsausgaben berücksichtigt werden.
Bislang war lediglich der Abzug als Sonderausgabe bis zu
einem Betrag von maximal 4.000 Euro im Jahr möglich.
Nun können auch höhere, darüber hinausgehende Kosten
geltend gemacht werden, zudem ist die Feststellung eines
Verlustes möglich.
Diese Verlustfeststellung kann sich besonders dann lohnen,
wenn der Steuerpflichtige während seines Studiums
oder seiner zweiten Ausbildung keine Einnahmen hat. Festgestellte
Verluste können dann beim späteren Berufsstart
steuermindernd geltend gemacht werden.
(Steuertipp präsentiert von Dipl.-Kfm. Harald Trost),
Steuerberater in der Nadorster Straße 208
Der Steuer-Tipp im März 2011:
Private Umzugskosten
An ein Umzugsunternehmen
geleistete Aufwendungen für
privat veranlasste Umzüge sind steuerlich
abzugsfähig, sie gelten als haushaltsnahe
Dienstleistungen. Abzugsfähig
sind 20 % der Aufwendungen, höchstens
4.000 Euro.
Voraussetzung für die Berücksichtigung
privater Umzugskosten ist,
dass die Kosten der Möbelspedition durch
Vorlage einer Rechnung und die Bezahlung
der Rechnung durch einen Bankbeleg gegenüber dem
Finanzamt nachgewiesen werden.
Die Abzugsfähigkeit ist
auf die Arbeitskosten zuzüglich Umsatzsteuer beschränkt.
Andere Kosten, z. B. für Umzugskartons, Folien etc., sind
steuerlich nicht abzugsfähig. Lassen Sie sich deshalb vom
Umzugsunternehmen eine Rechnung ausstellen, in der die
gesamten Umzugskosten aufgeschlüsselt sind.
(Quelle: Harald Trost)
Der Steuer-Tipp im Februar 2011:
Steuererklärungen für Vorjahre
Die Antragsfrist zur freiwilligen Abgabe der Steuererklärung
(Antragsveranlagung) beträgt vier Jahre. Für das Jahr
2007 können Sie also noch bis zum 31.12.2011 die Steuererklärung
einreichen.
Mit einer Steuererstattung können
Sie als Arbeitnehmer rechnen wenn Sie noch Aufwendungen
geltend machen können, die beim Lohnsteuerabzug
noch nicht berücksichtigt wurden z.B. Werbungskosten
über 920 Euro, erhöhte Vorsorgeaufwendungen Kinderbetreuungskosten,
Krankheitskosten, Unterstützung bedürftiger
Angehöriger, Steuerermäßigung für haushaltsnahe
Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen etc ...
(Quelle: Harald Trost)
Der Steuer-Tipp im Januar 2011:
Das war eine schöne Bescherung ...
Geschenke für Mitarbeiter und Kunden
Solange die Geschenke nicht eine bestimmte Freigrenze überstiegen
haben, zählen diese Sachzuwendungen zu den abzugsfähigen
Betriebsausgaben und sind für den Unternehmer von der Steuer
absetzbar.
Geschenke an Mitarbeiter sind im Nettowert von bis zu
40 Euro pro Jahr lohnsteuerfrei.
Die Kosten werden auch dann
als Betriebsausgaben anerkannt,
wenn sie 40 Euro überschreiten.
Geschenke an Geschäftsfreunde
werden nur bis zu einem Nettowert
von 35 Euro pro Jahr als
Betriebsausgabe anerkannt.
Hier handelt es sich um eine Freigrenze,
sobald die überschritten ist, darf die gesamte Ausgabe nicht von
der Steuer abgesetzt werden.
(Quelle: Harald Trost)
Degressive Abschreibung läuft bald aus
Vorübergehend wurde die
degressive Abschreibung
für Anschaffungen in den
Jahren 2009 und 2010 wieder
eingeführt. Die degressive
Abschreibung beträgt das
2,5-fache der linearen Abschreibung,
max. 25%.
Für
Anschaffungen ab 2011 ist
nach derzeitiger Rechtslage
die degressive Abschreibung
nicht mehr möglich.
Vor allem
bei größeren Investitionen
kann es deshalb sinnvoll
sein, eine ohnehin geplante
Anschaffung vorzuziehen.
Werden solche beweglichen
Wirtschaftsgüter noch bis zum
31.12.2010 angeschafft, kommen
Sie (voraussichtlich) letztmals
in den Genuss der hohen
degressiven Abschreibung.
(Quelle: Harald Trost)
Der Steuer-Tipp im Oktober 2010:
Telefonkosten
Wer als Arbeitnehmer von zu Hause aus beruflich telefoniert,
kann bei teils beruflicher und teils privater Telefonnutzung den
auf die beruflichen Gespräche entfallenden Anteil von der Steuer
absetzen.
Bei entsprechender
Begründung, z.
B. einer Bescheinigung
des Arbeitgebers, oder
wenn erfahrungsgemäß
solche Aufwendungen
anfallen, können Telefon-
und Internetkosten
als Werbungskosten geltend
gemacht werden. ohne weiteren Einzelnachweis können
20 % des rechnungsbetrags der Telefonrechnung, maximal aber
20 Euro pro Monat, angesetzt werden.
(Quelle: Harald Trost)
Der Steuer-Tipp im September 2010:
Häusliches Arbeitszimmer
Das Bundesverfassungsgericht
hat die Regelung zur
steuerlichen Abzugsfähigkeit
von Arbeitszimmern
gekippt. Aufwendungen
für das häusliche Arbeitszimmer
müssen laut urteil
auch dann von der Steuer
abgesetzt werden können,
wenn das Zimmer nicht den
Mittelpunkt der gesamten
Arbeit darstellt, der Steuerpflichtige
dort also nur einen
Teil seiner Arbeit verrichtet.
Voraussetzung dafür sei
aber, dass für die zu hause
verrichteten Tätigkeiten kein
anderer Arbeitsplatz vom
Arbeitgeber zur Verfügung
stehe. Das Gericht verpflichtete
den Gesetzgeber dazu,
rückwirkend auf den 1. Januar
2007 den verfassungswidrigen
Zustand zu beseitigen.
Laufende Verfahren
seien auszusetzen.
(Quelle: Harald Trost)
Der Steuer-Tipp im August 2010:
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Unternehmer haben für die
Anschaffung Geringwertiger
Wirtschaftsgüter ab dem
Jahr 2010 mit einem Wert von
mehr als 150 Euro bis 410 Euro
(ohne Umsatzsteuer) ein Wahlrecht:
Sofortabschreibung im
Jahr der Anschaffung oder Aufnahme
in einen Sammelposten,
der dann über 5 Jahre linear
abgeschrieben werden muß.
Der Unternehmer kann das
Wahlrecht zwischen Sofortabschreibung
und der Aufnahme
in den Sammelposten für alle
in einem Wirtschaftsjahr angeschafften
Wirtschaftsgüter nur
einheitlich ausüben.
(Quelle: Harald Trost)
Der Steuer-Tipp im Juli 2010:
Rentner können Abgeltungssteuer oft vermeiden
Rentner können ihre Zinseinkünfte
dann von der
Abgeltungssteuer befreien
lassen, wenn sie durch ihr angelegtes
Kapital mehr als den
steuerfreien Sparer-Pauschbetrag
pro Jahr einnehmen.
Dafür müssen sie eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“
beim Finanzamt beantragen.
Diese Bescheinigung erhalten
sie, wenn ihre steuerlich
relevanten Einkünfte 8004
Euro (Alleinstehende) bzw.
16 008 Euro (Ehepaare) pro
Jahr nicht übersteigen.
Ist das Einkommen zu hoch,
kann die Beantragung einer
NV-Bescheinigung abgelehnt
werden. Bei einem persönlichen
Steuersatz unter 25 %
kann dann die Differenz in
der Steuererklärung geltend
gemacht werden.
(Quelle: Harald Trost)
Der Steuer-Tipp im Juni 2010:
Doppelte Haushaltsführung bei „Wegverlegung“
Eine doppelte Haushaltsführung
liegt laut BFH auch dann
vor, wenn der Lebensmittelpunkt
aus privaten Gründen
vom Arbeitsort (der gleich
bleibt) wegverlegt wird.
Bisher
wurde nur eine doppelte
Haushaltsführung begründet,
wenn am Arbeitsort aus beruflichen
Gründen abweichend
vom Ort des Lebensmittelpunkts
eine zweite Wohnung
begründet wurde. Nun können
Mehraufwendungen für
doppelte Haushaltsführung z.
B. dann steuerlich geltend gemacht
werden, wenn der gemeinsame
Familienwohnsitz
entfernt vom Beschäftigungsort
begründet und die Wohnung
am Arbeitsplatz aber
beibehalten wird, um von dort
der bisherigen Beschäftigung
weiter nachgehen zu können.
Auch in diesem Fall können
die Kosten für die (zweite)
Wohnung am Beschäftigungsort
insoweit geltend gemacht
werden, als sie „angemessen“
sind.
Eine Wohnungsgröße
bis zu 60 qm wird als angemessen
angesehen.
(Quelle: Harald Trost)
Der Steuer-Tipp im Mai 2010:
Abgabefristen der
Steuererklärungen
2009
Für die Abgabe der Einkommensteuererklärung
2009 endet
die reguläre Frist am 31.
Mai 2010.
Wer zur Abgabe
einer Einkommensteuererklärung
verpflichtet ist und den
Abgabetermin nicht einhalten
kann, sollte beim Finanzamt
eine Fristverlängerung beantragen.
Wenn Sie allerdings die Steuererklärung
von einem Steuerberater
oder Lohnsteuerhilfeverein
erstellen lassen,
verlängert sich dessen Abgabefrist
automatisch bis zum
31. Dezember 2010.
(Quelle: Harald Trost)
Der Steuer-Tipp im April 2010:
Arbeitsmittel
steuerlich geltend machen
Die Kosten für Arbeitsmittel sind als Werbungskosten abziehbar. Hierzu zählen Gegenstände, die überwiegend für berufliche Zwecke genutzt werden. Typische Arbeitsmitteln wären z.B. PC, Schreibtisch, Bücherregal, Fachliteratur, Aktentasche etc.
Sofern das einzelne Arbeitsmittel netto nicht mehr als 410 Euro kostet können Sie den gesamten Anschaffungspreis (einschließlich Umsatzsteuer) sofort in voller Höhe steuerlich absetzen.
Eine Abschreibung über mehrere Jahre ist dann nicht notwendig.
(Quelle: Harald Trost)
Der Steuer-Tipp im März 2010:
Hilfe für Haiti.
Um den Erdbebenopfern zu
helfen und um die Spendenbereitschaft
in Deutschland
zu erhöhen hat das Bundesfinanzministerium
den Zuwendungsnachweis
für die steuerliche
Berücksichtigung von
Spenden vereinfacht.
es genügt hier als nachweis
der Bareinzahlungsbeleg oder
die Buchungsbestätigung (z.B.
Kontoauszug) eines Kreditinstituts
oder der Pc-ausdruck
bei online-Banking.
Dies gilt ohne betragsmäßige Beschränkung.
(Quelle: Harald Trost)
Interessante Links
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Released: 01.01.2012 | Magazin - Agentur MANGOBLAU
Released: 29.07.2011 | Werbeagentur - Paul Hewitt
Released: 01.12.2011 | Feine Hemden - D.IT Systemhaus, Markus Deuling
Released: 25.02.2011 | IT-Profi - Die Nadorster e.V.
Released: 03.03.2010 | Werbegemeinschaft - finance-vision, Andree Buggel
Released: 25.02.2011 | Finanzmakler - Alt-Oldenburg.de
Released: 23.02.2010 | Oldenburg-Portal - NWZ
Released: 22.02.2010 | Online-Zeitung - Willers
Released: 21.02.2010 | Eisenwaren - Maike Wöhltjen
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Released: 15.02.2010 | Lebenshilfe - Göbel
Released: 29.01.2010 | Juwelier - Blumenhaus Sündermann
Released: 19.01.2010| Blumenhaus - Kleines Königreich
Released: 12.01.2010| Eventagentur - LUGEO.de
Released: 09.01.2010 | Trauerportal - Der Herrenfriseur
Released: 08.01.2010| Friseur
Thema:
Der 3. Nadorster Erlebnistag
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